Eine einfache schriftliche Mitteilung genügt als erster Schritt, um bisher nicht versteuerte Einkommen und Vermögen zu legalisieren.
Dies geht aus einem Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur so genannten Mini-Steueramnestie hervor. Es zeigt auch auf, wie Interessierte konkret vorgehen sollen und wo im Einzelfall ergänzende Auskünfte eingeholt werden können.

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